Ladung. Teilladung. Palette.
Vom einzelnen Packstück bis zum vollen Sattelzug: Sie sagen uns, was wohin muss, wir rechnen den Preis für genau diese Ladung. Ein fester Ansprechpartner kümmert sich, von der Anfrage bis zur Entladung.
Der ganze LKW. Oder nur Ihr Teil davon.
Komplettladung, wenn es schnell und direkt gehen muss. Teilladung, wenn Sie nur einen Teil des Laderaums brauchen und dafür etwas Zeit haben.
Komplettladung (FTL)
Ein LKW nur für Ihre Ware, direkt vom Absender zum Empfänger, ohne Umladen. Ein Sattelzug fasst bis zu 33 Europaletten.
Teilladung (LTL)
Sie teilen den Laderaum mit anderen Sendungen und zahlen nur den Platz, den Ihre Ware braucht. Dafür dauert die Fahrt etwas länger.
Mitnahmestapler
Der LKW bringt seinen Stapler mit und lädt selbst ab – auf der Baustelle, am Feld, auf dem Messegelände, wo kein Stapler steht.
Hebebühne
Ohne Rampe und ohne Stapler hebt die Hebebühne die Palette vom Wagen. Sagen Sie uns in der Anfrage, was vor Ort ist.
Bis drei Paletten: Transporter
Kleine Ladungen fahren auch im Transporter, direkt und ohne Umladen – mit Sofortpreis im Rechner.
Europa
Ladungen ins europäische Ausland und zurück. Den Preis rechnen wir für Ihre Strecke, mit Maut und Fähre.
Je genauer die Angaben, desto genauer der Preis.
Pflichtfelder sind mit * markiert. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei – wir rufen an und klären es. Den Preis bekommen Sie während der Bürozeiten (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–15:30 Uhr) so schnell wie möglich.
Was Versender uns fragen.
Alles andere klären wir am Telefon.
- Wie setzt sich der Preis zusammen?
- Aus Entfernung, Laderaum, Gewicht, gewünschter Laufzeit und Maut. Deshalb rechnen wir jede Ladung einzeln.
- Was ist der Unterschied zwischen Komplett- und Teilladung?
- Bei der Komplettladung buchen Sie den ganzen LKW, er fährt direkt. Bei der Teilladung teilen Sie den Laderaum und zahlen nur Ihren Platz – die Fahrt dauert dafür länger.
- Welche Bedingungen gelten?
- Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
- Ist meine Ware versichert?
- Wir haften nach den ADSp 2017 und dem Handelsgesetzbuch. Für wertvolle Ware empfehlen wir eine eigene Warenversicherung – nennen Sie uns den Warenwert, dann sprechen wir darüber.
- Was braucht der Mitnahmestapler vor Ort?
- Platz zum Rangieren und einen tragfähigen Untergrund. Sagen Sie uns in der Anfrage, wie es an der Entladestelle aussieht.